Das Protokoll der Generalversammlung wird 14 Tage nach der Generalversammlung auf der Webseite aufgeschaltet und liegt dort während 14 Tagen zum Download bereit. Änderungsanträge müssen bis zum Ablauf dieser Frist beim Verbandssekretariat eingehen.
Der Kantonalverband behandelt das GV-Protokoll an der ersten Sitzung nach Ablauf dieser Frist. Ohne Änderungsanträge kann es dann verabschiedet werden.