Kollektivmitglieder
Dem Kantonalverband sind Personen und Organisationen, welche die Zielsetzungen unterstützen, als Mitglieder angeschlossen. Ortsvereine bzw. Frauengemeinschaften gehören als Kollektivmitglieder dazu. Dadurch profitieren sie von einem grossen Frauen-Netzwerk.
Frauengemeinschaften stellen Antrag um Aufnahme als Kollektivmitglied an den Kantonalvorstand. Über die Aufnahme entscheidet die Generalversammlung. Durch diese Mitgliedschaft sind sie automatisch dem SKF Schweizerischer Katholischer Frauenbund angeschlossen. Als Kollektivmitglied sind sie an der Generalversammlung stimmberechtigt. Die Stimmrechte werden aufgrund der Mitgliederzahlen nach einem besonderen Schlüssel verteilt. Die Ortsvereine werden an der Delegiertenversammlung des SKF ebenfalls mit Stimmen berücksichtigt.
Die Gruppen Junger Frauen - kurz GJF - sind in der Regel eine Untergruppe einer Frauengemeinschaft. An verschiedenen Orten sind sie auch als selbständiger Verein organisiert. Ihre Zielgruppe sind die Familien. Entsprechend ist das Jahresprogramm gestaltet mit z.B. Teilnahme am Fasnachtsumzug, Geschichten-Nachmittage, Kasperli-Vorführung oder einem Räbenliechtli-Umzug.
Einzel- und Gönnermitglieder
Einzelpersonen können durch schriftliche Anmeldung ebenfalls Mitglied des Kantonalverbandes werden. Sie haben ein Stimmrecht an der Generalversammlung. Gönnermitglied wird man mit einem Mitgliederbeitrag ab 50 Franken.
DACHVERBAND - KANTONALVERBAND - ORTSVEREIN
Der Frauenbund organisiert sich auf drei verschiedenen Ebenen: schweizerisch, kantonal und ortsgebunden.
Alle - Dachverband, Kantonalverband und die Ortsvereine - setzen sich für ein gemeinsames Ziel zu Gunsten der Frauen ein. Jeder Verband vertritt spezifisch auf seiner Ebene diese Interessen.